Balkonkraftwerk mit Speicher

Balkonkraftwerk Rechtslage: Wichtige Infos für 2025 und darüber hinaus

Balkonkraftwerk Rechtslage Titelbild. Zu sehen ist eine Detailaufnahme eines Holztisches, auf diesem liegt ein Buch und ein Richterhammer obendrauf.

 

Rechtliche Grundlagen für Balkonkraftwerke

Die Installation eines Balkonkraftwerks ist in Deutschland mit klaren gesetzlichen Vorgaben verbunden. Ziel dieser Regelungen ist es, sowohl die Sicherheit als auch die Netzstabilität zu gewährleisten. Wir verschaffen dir heute einen Einblick in das Thema: Balkonkraftwerk Rechtslage.

Das Wichtigste in Kürze

Grundsätzlich sind Balkonkraftwerke bis zu einer Leistung von 800 Watt erlaubt, wobei diese Begrenzung auf die maximale Wechselrichterleistung bezogen ist. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen ihre Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren. Diese Anmeldung ist wichtig, um einen Überblick über die installierte Solarenergie zu erhalten und gesetzliche Vorgaben einzuhalten.

Technische Anforderungen wie die Einhaltung der VDE-Normen, die Verwendung eines zugelassenen Wechselrichters sind verpflichtent. Der sichere Anschluss über Schuko- oder Wieland-Stecker sind zwar nicht vorgeschrieben werden aber empfohlen. Ein Schuko-Stecker ist erlaubt, jedoch wird er von einigen Netzbetreibern und Sicherheitsexperten als weniger sicher angesehen. Ein Wieland-Stecker wird als sicherere Alternative empfohlen, da er speziell für die Einspeisung ins Stromnetz konzipiert wurde. Einige Netzbetreiber setzen den Wieland-Stecker voraus.

Wer ein Balkonkraftwerk installiert, muss sicherstellen, dass es keine Gefährdung für das Hausnetz oder das öffentliche Stromnetz darstellt. Auch Vermieter und Eigentümergemeinschaften spielen eine wichtige Rolle: Mieterinnen und Mieter benötigen für bauliche Veränderungen in der Regel eine Zustimmung, dies ist jedoch nicht erforderlich, sofern es keine baulichen Veränderungen am Gebäude erfolgen und die Installation reversibel ist. Jedoch gelten auch hier eventuelle gesonderte Regelungen auf Grund Von Mietverträgen oder Vereinbarungen.

Die gesetzlichen Grundlagen für Balkonkraftwerke befinden sich in einem ständigen Wandel. Mit dem Solarpaket II könnten bald Leistungsgrenzen von bis zu 2000 Watt möglich werden, was den Betrieb leistungsstärkerer Anlagen erleichtern würde. Diese Entwicklung zeigt, dass die Rechtslage für Balkonkraftwerke zunehmend verbraucherfreundlicher wird, gleichzeitig aber auch an technische und rechtliche Standards gebunden bleibt. Alle diese Aspekte tragen dazu bei, dass Balkonkraftwerke sicher und effizient in die Energiewende integriert werden.

Werbebanner MOECELL Balkonkraftwerke

Rechte und Pflichten für Mieter und Vermieter

Als Mieter darfst Du ein Balkonkraftwerk installieren, sofern es keine baulichen Veränderungen am Gebäude erfordert. Ein Schuko-Stecker, mit dem die Anlage betrieben wird, gilt nicht als bauliche Veränderung. Warum ist das relevant? Viele Mieter befürchten, dass ihr Vermieter die Nutzung von Balkonkraftwerken untersagen könnte. Doch solange die Installation reversibel ist und keine Gefahren birgt, gibt es rechtlich kaum Angriffsflächen.

Gemäß dem Mietrecht dürfen Mieterinnen und Mieter jedoch keine baulichen Veränderungen vornehmen, die die Substanz des Gebäudes beeinflussen. Dies bedeutet, dass beispielsweise Bohrungen zur Befestigung von Solarmodulen genehmigungspflichtig sein können.

Allerdings gibt es Ausnahmen: Wenn durch die Installation das optische Erscheinungsbild der Immobilie erheblich beeinträchtigt wird, könnte der Vermieter Einspruch erheben. Ein Beispiel wäre das Anbringen großer Solarmodule an der Fassade. Ebenfalls sollten Bedingungen in den Mietverträgen geprüft werden, ob diese eventuell aus verschiedenen Gründen die Installation untersagen könnten.

Vermieter können die Installation eines Balkonkraftwerks nicht grundsätzlich verbieten. Sie dürfen jedoch sicherstellen, dass die Anlage den geltenden Sicherheitsvorschriften entspricht und keine Gefahren für das Gebäude oder andere Mieter darstellt. Falls bauliche Veränderungen erforderlich sind, ist eine schriftliche Vereinbarung sinnvoll.

Interessant ist auch die Frage der Haftung: Sollte durch das Balkonkraftwerk ein Schaden am Gebäude entstehen, könnte dies zu Konflikten führen. Daher ist es ratsam, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die mögliche Schäden abdeckt.

Regelungen für Eigentümergemeinschaften

In einer Eigentümergemeinschaft sind die Hürden für die Installation oft höher. Hier müssen alle baulichen Veränderungen von der Gemeinschaft genehmigt werden. Warum ist das so? Das Gemeinschaftseigentum darf nicht ohne Zustimmung aller Eigentümer verändert werden. Ein Beispiel: Wird ein Solarmodul auf dem Balkon installiert, das über die Brüstung hinausreicht, könnte dies als Eingriff in das Gemeinschaftseigentum gewertet werden.

Gemäß dem Wohnungseigentumsrecht dürfen solche Eingriffe nicht ohne Zustimmung der Gemeinschaft erfolgen. Eigentümer sollten daher frühzeitig mit anderen Mitgliedern der Gemeinschaft sprechen und ihre Pläne transparent darlegen.

Um Konflikte zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Anlage so zu planen, dass sie wenn möglich weder optisch noch technisch in das Gemeinschaftseigentum eingreift. Schriftliche Zustimmung und eine Abstimmung im Rahmen der Eigentümergemeinschaft sind ratsam.

Steuerliche und finanzielle Aspekte

Steuerliche Behandlung von Balkonkraftwerken

Durch die 0%-Mehrwertsteuer-Regelung sind Mini-Solaranlagen finanziell besonders attraktiv. Seit dem 1. Januar 2023 entfällt die Mehrwertsteuer auf Solaranlagen, die auf oder in der Nähe von Wohngebäuden installiert werden (§ 12 Abs. 3 UStG). Dies senkt die Anschaffungskosten erheblich.

Einnahmen aus der Einspeisung von Solarstrom gelten in der Regel als steuerfrei, solange bestimmte Grenzen nicht überschritten werden. Nach § 19 UStG können Betreiber von Balkonkraftwerken die Kleinunternehmerregelung nutzen, sofern der Jahresumsatz unter 22.000 Euro liegt. Zusätzlich können kleinere PV-Anlagen, die überwiegend privat genutzt werden, nach § 3 Nr. 72 EStG von der Einkommensteuer befreit sein, wenn sie als "Liebhaberei" eingestuft werden. Verbraucher sollten dennoch prüfen, ob sie die Voraussetzungen für diese Steuerbefreiungen erfüllen.

Fördermöglichkeiten

Prüfe regionale Förderprogramme oder bundesweite Zuschüsse für Deine Anlage. Viele Bundesländer bieten finanzielle Unterstützung für die Anschaffung von Mini-PV-Anlagen an. Beispiele für solche Förderprogramme sind:

  • Bayern: Das "PV-Speicherprogramm" unterstützt die Installation von Solaranlagen.
  • Nordrhein-Westfalen: Hier gibt es regionale Zuschüsse für Balkon-Solaranlagen.
  • Baden-Württemberg: Fördermittel stehen für nachhaltige Energielösungen bereit.

Bundesweite Förderprogramme gibt es aktuell nicht speziell für Mini-PV-Anlagen, doch viele Kommunen haben eigene Initiativen. Es lohnt sich, sich direkt bei der Gemeinde oder den regionalen Energieagenturen zu informieren.

Finanzielle Vorteile durch Balkonkraftwerke

Ein Balkonkraftwerk kann Deine Stromkosten signifikant senken. Besonders bei direkter Nutzung des erzeugten Solarstroms sinkt Deine Abhängigkeit von steigenden Strompreisen. Ein Beispiel: Eine typische Anlage mit 600 bis 800 Watt Leistung kann je nach Sonneneinstrahlung und Eigenverbrauch jährlich Einsparungen zwischen 50 und 150 Euro ermöglichen.

In einigen Regionen führen Kommunen zudem Programme zur Förderung von Photovoltaikanlagen durch. Diese beinhalten oft Zuschüsse für den Kauf oder die Installation von Balkonkraftwerken. Es lohnt sich, diese Programme in Anspruch zu nehmen, um die Amortisationszeit der Anlage weiter zu verkürzen.

Anmeldepflicht und Marktstammdatenregister

Seit der Vereinfachung durch das Solarpaket I ist die Anmeldung von Balkonkraftwerken unkomplizierter geworden. Du musst Deine Mini Solaranlage nur noch im Marktstammdatenregister registrieren – eine persönliche Meldung beim Netzbetreiber entfällt. Das Marktstammdatenregister dient dabei nicht nur der Erfassung von Daten, sondern auch der Transparenz. Es soll sicherstellen, dass alle Anlagen nachvollziehbar registriert sind und ein Überblick über die installierte solarenergie in Deutschland vorhanden ist.

Aber wozu die Anmeldung ?

Zum einen ermöglicht sie es der Bundesregierung, die Fortschritte bei der Energiewende zu überwachen. Zum anderen können Netzbetreiber bei Bedarf gezielte Maßnahmen zur Stabilität des Stromnetzes einleiten. Eine nicht erfolgte Anmeldung kann rechtliche Konsequenzen haben, wie etwa Bußgelder. Verbraucher sollten daher sicherstellen, dass ihre Anmeldung ordnungsgemäß und rechtzeitig erfolgt.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Anmeldung

  1. Daten sammeln: Besorge Dir die relevanten Informationen zu Deiner Mini-Solaranlage. Dazu gehören die Leistung der Anlage, die Seriennummer der Module und des Wechselrichters sowie Herstellerangaben.
  2. Registrierung starten: Gehe auf die Website des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur. Diese Plattform ist die zentrale Stelle für die Anmeldung aller Solarenergieanlagen in Deutschland.
  3. Persönliche und technische Daten eintragen: Fülle die erforderlichen Felder mit Deinen persönlichen Daten und den technischen Angaben zur Anlage aus. Stelle sicher, dass alle Informationen korrekt und vollständig eingetragen werden.
  4. Bestätigung erhalten: Nach dem Eintragen erhältst Du eine Bestätigung über die erfolgreiche Registrierung. Diese solltest Du gut aufbewahren, da sie als Nachweis für die ordnungsgemäße Anmeldung dient.

Die Anmeldung ist gesetzlich vorgeschrieben und sorgt dafür, dass Deine Anlage in den übergeordneten Energieplan integriert wird. Ohne diese Registrierung könntest Du rechtliche Probleme bekommen, und Dein Balkonkraftwerk dürfte unter Umständen nicht betrieben werden. Auch die Zustimmung Deines Vermieters ist wichtig, insbesondere bei Mietwohnungen, um Konflikte zu vermeiden.

Anschluss ans Stromnetz

Digitaler Stromzähler zum Anschluss eines Balkonkraftwerkes

Der Anschluss erfolgt in der Regel über Deinen bestehenden Zähler. Bei älteren Ferraris-Zählern musst Du möglicherweise einen neuen digitalen Stromzähler oder Zweirichtungszähler einbauen lassen, wenn Du Energie ins Netz einspeisen willst. Die Kosten hierfür trägt meist der Netzbetreiber.

Die Pflicht zum Zählertausch gilt auch nach den mit dem Solarpaket eingeführten Sonderregelungen für Steckersolargeräte: Die Netzbetreiber müssen die betreffenden Zählpunkte von Steckersolargeräten ausdrücklich „mit einer modernen Messeinrichtung als Zweirichtungszähler oder einem intelligenten Messsystem“ ausstatten“ (§ 10a Abs. 2 EEG).

Warum sind diese Anforderungen wichtig?

Die technischen und rechtlichen Anforderungen sind nicht nur Vorschrift, sondern tragen auch dazu bei, dass Dein Balkonkraftwerk sicher und effizient arbeitet. Ein zertifizierter Wechselrichter verhindert, dass es zu Spannungsschwankungen oder Störungen im Netz kommt. Die VDE-Normen stellen sicher, dass die Installation sowohl für Dich als auch für Deine Nachbarn gefahrlos ist. Der richtige Anschluss über Schuko- oder Wieland-Stecker sorgt dafür, dass der erzeugte Strom korrekt genutzt oder eingespeist wird, ohne dass es zu technischen Problemen kommt.

Die Anmeldung im Marktstammdatenregister hat darüber hinaus eine wichtige Funktion für die übergeordnete Energieplanung. Sie ermöglicht es, den Ausbau von Balkonkraftwerken in Deutschland zu überblicken und das Stromnetz auf zukünftige Herausforderungen vorzubereiten. Verbraucher, die diese Anforderungen erfüllen, tragen aktiv zu einer stabilen und sicheren Energiewende bei.

Sicherheitsvorschriften einhalten!

Achte darauf, dass Deine Anlage alle technischen und rechtlichen Vorgaben erfüllt. Besonders wichtig ist die Vermeidung von Überlastungen durch unsachgemäße Anschlüsse.

Anforderungen an die Installation von Mini Solaranlagen

Balkonkraftwerkmodule von MOE, befestigt an einem Balkon.

Die Installation von Balkonkraftwerken muss bestimmte Vorgaben erfüllen, um rechtlich einwandfrei und sicher zu sein. Ein zentrales Element ist die Verwendung eines zertifizierten Wechselrichters. Dieser stellt sicher, dass die eingespeiste Energie technisch kompatibel mit dem Hausnetz ist und keine Gefahr für die Netzstabilität darstellt. Wechselrichter sollten zudem den aktuellen VDE-Normen entsprechen, die verbindliche Sicherheitsstandards für steckerfertige Anlagen festlegen.

Wichtig ist ebenfalls der Anschluss der Anlage. Balkonkraftwerke dürfen über einen Schuko-Stecker betrieben werden, wenn keine dauerhafte Einspeisung in das Netz erfolgt. Alternativ bieten Wieland-Steckdosen eine noch höhere Sicherheit, da sie speziell für die Einspeisung von Solarstrom konzipiert wurden. Verbraucher sollten darauf achten, dass der Anschluss fachgerecht erfolgt, um Kurzschlüsse oder andere Risiken zu vermeiden.

Die Platzierung der Solarmodule spielt ebenfalls eine entscheidende Rolle. Die Module müssen so ausgerichtet sein, dass sie eine optimale Sonneneinstrahlung erhalten, ohne dabei die Umgebung oder andere Bewohner zu beeinträchtigen. Zudem sollten sie fest und sicher montiert werden, um Gefahren durch herabfallende Teile bei Sturm oder starkem Wind zu vermeiden.

Um eine reibungslose Installation zu gewährleisten, sollten die spezifischen Anforderungen des Stromanbieters und der Hausverkabelung überprüft werden. Besonders ältere Gebäude verfügen oft nicht über geeignete Leitungen, was zusätzliche Anpassungen erforderlich machen kann. Eine fachmännische Beratung kann in solchen Fällen hilfreich sein.

Begrenzungen der Leistung

Die maximal zulässige Wechselrichterleistung von 800 Watt ist fester Bestandteil der aktuellen Gesetzgebung. Vor der Einführung des Solarpakets 1, lag die Grenze bei 600 Watt. Diese Begrenzung wurde eingeführt, um sicherzustellen, dass Balkonkraftwerke ohne Gefahr in das bestehende Stromnetz einspeisen können. Doch warum gerade diese Grenze? Studien zeigen, dass eine Leistung von bis zu 800 Watt für den Eigenverbrauch in den meisten Haushalten ideal ist. Sie reicht aus, um typische Elektrogeräte wie Kühlschränke oder Fernseher zu betreiben, ohne eine Einspeisung ins Netz zu erzwingen.

Größere Systeme mit 2000 Watt oder mehr erfordern eine aufwendigere technische Infrastruktur, wie spezielle Einspeisesteckdosen und smarte Zähler, die den Rückfluss von Strom ins Netz verhindern. Solche Anlagen sind oft nicht für den durchschnittlichen Verbraucher geeignet, da sie höhere Kosten und mehr Genehmigungen erfordern.

Werbebanner MOECELL Balkonkraftwerke

EU-Verordnungen und deren Einfluss

Die EU hat einen erheblichen Einfluss auf die nationale Gesetzgebung. Beispielsweise legt die EU Wert darauf, den Ausbau erneuerbarer Energien in allen Mitgliedsstaaten zu harmonisieren. In einigen Ländern, wie den Niederlanden oder Frankreich, gelten bereits Leistungsgrenzen von bis zu 2000 Watt für Balkonkraftwerke. Dies zeigt, dass Deutschland in dieser Hinsicht noch striktere Vorgaben hat. Der Grund dafür liegt in der deutschen Vorsicht gegenüber Netzüberlastungen und technischen Problemen.

Die Harmonisierung der Regeln innerhalb der EU könnte zukünftig auch in Deutschland zu einer weiteren Lockerung der Vorschriften führen. Dies würde es Verbrauchern weiter erleichtern, leistungsstärkere Anlagen zu betreiben, und die Abhängigkeit von externer Energieversorgung weiter verringern. Die EU fordert zudem, dass die Registrierung und Installation von Stecker-Solaranlagen einfacher und schneller werden muss, um die Akzeptanz zu steigern.

Die deutsche Bundesregierung hat diese Forderungen teilweise umgesetzt, steht jedoch unter Druck, weiter nachzubessern. Besonders interessant ist hierbei die Diskussion über das Solarpaket II, das Leistungsgrenzen von bis zu 2000 Watt vorsehen könnte. Diese Entwicklungen werden entscheidend für die Zukunft von Balkonkraftwerken sein.

Der Abgleich zwischen EU-Vorgaben und nationalen Gesetzen stellt sicher, dass die Standards in Bezug auf Sicherheit und Netzstabilität eingehalten werden.

Zukünftige Entwicklungen und Ausblick

Der Deutsche Bundestag in der Außenansicht

Der Bundestag hat in den letzten Jahren wichtige Änderungen angestoßen, die den Betrieb von Balkonkraftwerken erleichtern. Dabei liegt ein Fokus darauf, die Genehmigung solcher Anlagen durch klare Regelungen zu vereinfachen. Verbraucher, die in einem Bereich mit strengen Bauvorschriften leben, profitieren von diesen Entwicklungen. Die Integration von Stecker Solargeräten ist mittlerweile in vielen Haushalten möglich, ohne dass umfangreiche Umbauten erforderlich sind.

Zukünftig könnte der Weg für leistungsstärkere Anlagen frei werden, insbesondere durch geplante Leistungsgrenzen von 2000 Watt. Dies würde es ermöglichen, mehr Geräte direkt mit selbst erzeugtem Solarstrom zu betreiben und den Eigenverbrauch zu maximieren.

Geplante Gesetzesänderungen

Mit dem Solarpaket II plant die Bundesregierung, die Nutzung von Balkonkraftwerken deutlich zu vereinfachen und die Hürden für Privathaushalte weiter abzubauen. Diese Gesetzesänderungen sollen den Ausbau erneuerbarer Energien fördern und Deutschland näher an die Klimaziele bringen. Folgende Änderungen sind im Solarpaket II enthalten:

Was ist bereits sicher?

  1. Anhebung der Leistungsgrenze auf 2000 Watt: Dies ist ein zentraler Bestandteil des Solarpaket II und wurde von der Bundesregierung konkret angekündigt. Es gibt eine breite politische Zustimmung für diese Anpassung.
  2. Vereinfachung der Anmeldung: Die Einführung eines digitalisierten Meldeverfahrens ist Teil der geplanten Maßnahmen, um Bürokratie abzubauen. Diese Änderung ist ebenfalls stark politisch unterstützt und wahrscheinlich.
  3. Steuerliche Vorteile: Bereits seit Januar 2023 sind kleine Solaranlagen (inkl. Balkonkraftwerke) von der Umsatzsteuer befreit. Eine Erweiterung dieser Regelung auf größere Anlagen wird im Rahmen des Solarpakets II diskutiert, jedoch ist noch nicht bestätigt, ob diese Änderung kommt.

Was ist noch unklar?

  • Schuko-Stecker-Beschränkung: Die Diskussion über die Zulassung von Schuko-Steckern ist noch nicht abgeschlossen. Es gibt zwar Vorschläge, die Nutzung zu erleichtern, aber bislang keine verbindliche Entscheidung, da diese Stecker nicht speziell für die Einspeisung von Strom ins Netz ausgelegt sind und bei dauerhafter Belastung potenziell Sicherheitsrisiken wie Überhitzung oder Kurzschlüsse bergen könnten.
  • Erhöhung der Einspeisevergütung: Eine Anpassung der Einspeisevergütung für Balkonkraftwerke wird debattiert, aber konkrete Änderungen sind bisher nicht final beschlossen.
  • Kostenübernahme beim Zählertausch: Diese Maßnahme wird diskutiert, insbesondere im Zusammenhang mit der Verbraucherschutzdebatte. Sie ist aber noch nicht garantiert.
  • Erleichterungen für Mieter: Es gibt Vorschläge, Mietern den Zugang zu Balkonkraftwerken zu erleichtern, jedoch fehlt eine konkrete gesetzliche Regelung dazu.

Europaweite Trends im Bezug auf Stecker Solaranlagen

In vielen EU-Ländern sind Balkonkraftwerke bereits mit höheren Leistungsgrenzen erlaubt. Länder wie die Niederlande, Frankreich und Italien erlauben Balkonkraftwerke mit einer Leistung von bis zu 2000 Watt oder sogar mehr. Diese Länder haben erkannt, dass die Integration von Mini-PV-Anlagen eine wichtige Rolle beim Erreichen ihrer Klimaziele spielt. Insbesondere die Niederlande fördern Balkonkraftwerke aktiv durch steuerliche Vorteile und finanzielle Anreize.

Ein weiteres Beispiel ist Österreich, wo die Leistungsgrenzen weniger strikt sind, und Anlagen mit bis zu 800 Watt pro Modul betrieben werden dürfen. Verbraucher können mehrere Module mit jeweils bis zu 800 Watt installieren. Die Gesamtleistung der Solaranlage ist dadurch nicht so strikt limitiert wie in Deutschland. Beispielsweise könnten zwei Module mit je 800 Watt verwendet werden, was eine potenzielle Gesamtleistung von 1600 Watt ergibt. In Kombination mit einem passenden Wechselrichter könnte so mehr Strom genutzt oder ins Netz eingespeist werden. Auch hier wird die Nutzung durch vereinfachte Anmeldeverfahren und regionale Förderungen unterstützt.

Diese Entwicklungen in Europa setzen Deutschland unter Druck, die eigenen Regeln anzupassen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Die EU hat zudem angekündigt, dass sie die Harmonisierung der Regelungen weiter vorantreiben möchte, um den Ausbau erneuerbarer Energien in Privathaushalten zu beschleunigen. Ziel ist es, einheitliche Standards für die Anmeldung, Installation und Nutzung von Balkonkraftwerken zu schaffen, sodass Verbraucher in allen Mitgliedstaaten vergleichbare Vorteile genießen können.

Wenn Deutschland diesen Beispielen folgt, könnten Balkonkraftwerke hierzulande deutlich attraktiver werden. Insbesondere die Möglichkeit, leistungsstärkere Anlagen zu betreiben, würde den Beitrag privater Haushalte zur Energiewende erheblich steigern.

Werbebanner MOECELL Balkonkraftwerke

Zusammenfassend sei gesagt

Wenn du vorhast Dir ein Balkonkraftwerk zu Instalieren dann:

  • Beachte die rechtlichen Vorgaben und registriere Dein Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister.
  • Kläre offene Fragen mit Deinem Vermieter und stelle sicher, dass die Installation allen Normen entspricht.
  • Nutze regionale Förderungen, um Deine Investition zu optimieren.

Mit einem rechtssicher installierten Balkonkraftwerk kannst Du Deinen eigenen Solarstrom erzeugen und langfristig von den Vorteilen profitieren.

 

Häufige Fragen zur Rechtslage von Balkonkraftwerken

Muss ich eine Haftpflichtversicherung abschließen?

Ja, dies ist empfehlenswert, um Dich gegen Schäden abzusichern.

Welche Regelungen gelten in Mehrfamilienhäusern?

Es gelten die gleichen Rechte wie für Einfamilienhäuser, solange keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden.

Was passiert bei Überschreitung der 800-Watt-Grenze?

Dann gelten andere Vorschriften, und die Anmeldung beim Netzbetreiber wird erforderlich.

 

Weiterlesen

Balkonkraftwerk Ertrag pro Tag. Mehrer Solarmodule eines Balkonkraftwerkes, befestigt an einem Balkongeländer, vor einer Holzverkleideten Hauswand
Balkonkraftwerk mit Speicher sinnvoll?

Hinterlasse einen Kommentar

Diese Website ist durch hCaptcha geschützt und es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von hCaptcha.